
(Johannes Wenz) – Bei jeder Baumaßnahme, die in die Natur und Landschaft eingreift, muss an anderer Stelle ein ökologischer Ausgleich geschaffen werden.
Hinter den ökologischen Maßnahmen steht der Grundsatz des generellen Verschlechterungsverbots für Natur und Landschaft. Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz und das Baugesetzbuch.
Sehr oft fallen Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlich genutztes Ackerland. Das wird im Gegensatz zu Wiesen, Wäldern und Biotopen sehr niedrig auf der „Öko-Punkte-Skala“ eingestuft.
Mit dem Wegfall des Ackerlandes schwindet die Grundlage für die heimische Landwirtschaft und auch für unsere Ernte.
Aktuell geht es im Gemeinderat um Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet „Hagäcker-Weglangenäcker“ im OT Rußheim. Die hierfür vorgeschlagene Fläche im Gewann „Weidfeld“ am Pfinzkanal ist bestes Ackerland und soll in extensive Magerwiesen umgewandelt werden.
In der Sitzung am 23.06.2020 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, eine aus landwirtschaftlicher Sicht bessere Alternativfläche zu suchen. Am 22.09.2020 wurde das Ergebnis vorgestellt.
Da die Alternative in der ökologischen Einstufung nicht gleichwertig ist, würde diese Lösung um eine Fläche von ca. 0,4 ha ansteigen (ein halbes Fußballfeld!). Zusätzlich fordert das LRA Karlsruhe ein Nutzungs- und Pflegekonzept und besteht auf ein Monitoring.
Johannes Wenz stellte fest, dass die Alternativfläche aus der Vorlage in der Gebietskulisse als reines Ackerland eingetragen ist. Diese Fläche liegt weder im Wasserschutzgebiet, Naturschutzgebiet noch im Vogelschutzgebiet.
Ein „Umbruch“ (der eigentlich keiner ist) ist unproblematisch. Somit sind diese Flächen gleichwertig. Die Kosten für das Monitoring von über 10.000 € würden entfallen. Die CDU-Fraktion setzt sich für diese Variante ein und kann dem Vorschlag der Verwaltung nicht zustimmen. Wir möchten bei Ausgleichsmaßnahmen hochwertiges Ackerland als landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten. Fruchtbares Ackerland ist nicht nur für die bewirtschaftenden Landwirte wichtig. Es ist eine Lebensgrundlage unserer Gemeinde und festes Kapital, dessen Wert zu erhalten ist.
Nur dann können auch unsere Nachkommen weiterhin Erntedank feiern.