Hauptthemen der letzten Fraktions- und Gemeinderatssitzungen waren neben den umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in der Friedrichstraße auch der Bauantrag zu einem Bauvorhaben mit 6 Wohneinheiten in der Friedrichstraße.
Auch nach der für den Bauherren positiven Entscheidung des LRA Karlsruhe bei der Beurteilung des Vorhabens nach §34 BauGB versagt die CDU-Fraktion erneut mehrheitlich die Zustimmung zu diesen Planungen.
Unsere Entscheidung richtet sich nicht gegen das Vorhaben des Antragstellers – sondern sie begründet sich darauf, dass wir uns der Verantwortung gegenüber der Bevölkerung, in diesem Falle aller Anwohner der Friedrichstraße stellen müssen.
Es gilt, die Option der Gemeinde jetzt wahrzunehmen, die Planungshoheit im beschrieben Bereich zu erhalten.
Gerade auch unter dem Aspekt, dass in der Folgezeit mehrere Anwohner der Friedrichstraße evtl. Um- und Ausbaumaßnahmen auf den Grundstücken planen können und auch werden (eine weitere Bauvoranfrage für eine größere Wohneinheit liegt bereits vor) gibt es derzeit keine Alternative, als gemeinsam mit den Anwohnern und Bauinteressenten einen konkreten Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften zu erarbeiten und zu beschließen; Grundlage hierfür ist die vorgeschlagene Satzung über eine Veränderungssperre.
Dieses Vorgehen sieht die CDU Fraktion als positives Planungsziel für den Wohnbereich in der Friedrichstraße an, wie es u.a. auch gemäß den baurechtlichen Bestimmungen zu begründen ist.
Wir dürfen für diesen wichtigen Bereich die Bauleitplanung nicht aus der Hand geben und zum Spielball einzelner Interessenten werden.
Auch in der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.07.2016 ergaben sich für die Mitglieder unserer Fraktion keine anderweitigen Argumente und Begründungen.
Die CDU Fraktion ist sich einig, dass sich durch die von der SPD beantragte „Vertagung zur Beratung im TA“ für keinen der Beteiligten im Ergebnis etwas geändert hat.